Post by Admin on Feb 23, 2017 18:52:45 GMT
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19.10.2015 - Was der Landrat dazuverdient - Reine Privatsache.rtf ?
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Stand: 19.10.2015 19:00 Uhr - Lesezeit: ca.3 Min.
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Zwischen 90.000 und 110.000 Euro im Jahr ...
-----> bekommen Landräte in Norddeutschland.
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Viele von ihnen verdienen sich noch etwas dazu - durch Nebentätigkeiten oder sogenannte öffentliche Ehrenämter.
Bei Bürgermeistern und anderen Amtsträgern ist es genauso.
Wie viel sie aus anderen Quellen als dem reinen Gehalt beziehen, geben zahlreiche Amtsträger ungern preis.
Das Politikmagazin Panorama 3 hat Landräte, Bürgermeister von Städten über 60.000 Einwohner und Bezirksamtsleiter nach ihren Nebeneinkünften gefragt.
51 der Befragten sind aus Niedersachsen, mehr als die Hälfte von ihnen machte keine oder nur unvollständige Angaben zu Nebeneinkünften und Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter.
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-----> Öffentliches Ehrenamt bei der Sparkasse
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In Niedersachsen dürfen Wahlbeamte je nach Besoldungsstufe zwischen 5.400 und 6.200 Euro an Nebenverdiensten pro Jahr behalten.
Alle darüber hinausgehenden Einnahmen müssen sie an ihren Arbeitgeber, also den Landkreis, die Stadt oder die Kommune abführen.
Es gibt jedoch Ausnahmen.
So fallen Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern nicht unter diese Grenze.
Und als öffentliches Ehrenamt gilt auch eine Nebentätigkeit bei einer regionalen Sparkasse.
Das ist in den Sparkassengesetzen der Länder so definiert.
Eine überholte, nicht nachvollziehbare Regelung, kritisiert Bernhard Zentgraf vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen.
Für die niedersächsischen Amtsträger liegt hier die Haupteinnahmequelle bei Nebentätigkeiten:
Fast alle, die Panorama 3 befragt hat, gehören dem Verwaltungsrat einer Sparkasse an, zum Teil sitzen sie ihm vor.
Bis zu 15.000 Euro zahlen die Banken hierfür pro Jahr.
Behalten dürfen Kommunalpolitiker auch Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die laut Definition nicht "zum Hauptamt" gehören beziehungsweise "nicht innerhalb des öffentlichen Dienstes" ausgeübt werden.
Bei welchen Tätigkeiten Einnahmen an den Arbeitgeber abgeführt werden müssen und bei welchen nicht, wird im Einzelfall vor Ort definiert.
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-----> Mädge und Markurth führen Liste an
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In Niedersachsen verdient Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) mit 28.170 Euro pro Jahr am meisten nebenbei - von denen, die Panorama 3 die Höher ihrer Einkünfte mitgeteilt haben.
Sitzungsgelder sind hier noch nicht einberechnet.
Auf 27.446 Euro kommt der Braunschweiger Oberbürgermeister Ulrich Markurth (SPD).
Mit 22.240 Euro belegt Heiko Blume (CDU), Landrat in Uelzen, den dritten Platz. Blume ist unter anderem Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg, Markurth leitet den Verwaltungsrat der Braunschweiger Landessparkasse und Mädge ist stellvertretender Chef des Verwaltungsrats der Sparkasse Lüneburg.
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-----> Nebeneinkünfte Teil der "Privatsphäre"
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"Das wichtigste Mittel, um Korruption zu bekämpfen, um Interessenkollision zu vermeiden, ist Transparenz", sagt Helmut Brocke von Transparency International.
"Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Nebentätigkeiten man ausübt und wie viele Einnahmen daraus generiert werden."
Nebenverdienste, argumentieren dagegen manche Amtsträger, gingen die Öffentlichkeit nichts an.
Das sei seine "Privatsphäre", sagte beispielsweise Jörg Bensberg (parteilos), Landrat des Landkreises Ammerland.
Der Leeraner Landrat Bernhard Bramlage (SPD) berief sich gegenüber Panorama 3 auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Nicht äußern wollten sich zum Beispiel auch die Landräte Klaus Wiswe (CDU, Landkreis Celle), Harm-Uwe Weber (SPD, Landkreis Aurich), Kai-Uwe Bielefeld (parteilos, Landkreis Cuxhaven) und Herrmann Luttmann (CDU, Landkreis Rotenburg) sowie Hannovers Regionspräsident Hauke Jagau (SPD).
Die Einkünfte seien privat, würden versteuert und somit sei alles in Ordnung, so die Aussage mehrerer befragter Kommunalpolitiker.
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Dieses Thema im Programm:
Panorama 3 | 20.10.2015 | 21:15 Uhr
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Quelle:
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Was-der-Landrat-dazuverdient-Reine-Privatsache,nebenverdienst106.html
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-----> Kommentare con LeserInnen dieses Artikels:
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Wolf schrieb am 20.10.2015 12:51 Uhr:
@wechselwähler
Sicher verdienen die auch Geld, wie alle Angestellten.
Nur dürfen die im Gegensatz zu den Politikern keine bezahlten Nebenjobs annehmen, weil sie nämlich ihre Arbeitskraft ihrem Unternehmen widmen sollen.
Freiwillig unbezahlt geht immer .....
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Klaus schrieb am 20.10.2015 13:17 Uhr:
Ich arbeite selbst im Öffentlichen Dienst und konzentriere mich auf meine Arbeit und nutzt meine Freizeit lieber dazu, mich gut zu erholen und mich für den Beruf mich weiterzubilden.
Auch um am Arbeitsplatz die beste Arbeitsleistung für mein Gehalt aus Steuergeldern zu schaffen.
Ich nehme auch keine Nebenjobs an, was im EDV Bereich leicht wäre.
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oko schrieb am 20.10.2015 15:50 Uhr:
Bevor hier wieder mit Steinen auf Politiker geworfen wird, dann fragen sie mal nach ob die betroffenen eine 40 Stunden Woche haben und an den Wochenenden frei.
Das ist nämlich nicht der Fall, diese Menschen haben sich jeden Cent verdient.
Alleine schon, wenn ich sehe wie man sich hier erlaubt zu urteilen ohne das volle Arbeitspensum eines Wahlbeamten zu kennen.
Die Bereitschaft sich solchen Unverschämtheiten auszusetzen kann man nicht hoch genug anrechnen.
Lassen sie sich wählen, dann wissen sie dass der tag nicht lang genug sein kann um allen Ansprüchen gerecht zu werden.
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nur mal so schrieb am 21.10.2015 10:43 Uhr:
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in vielen Bereichen unabdingbar geworden.
Dennoch sind sie nicht als ein Arbeitsverhältnis anzusehen; dementsprechend besitzt ein ehrenamtlich Tätiger auch keinerlei Ansprüche auf Kündigungsschutz oder Ähnliches [BArbG, 29.08.2012, 10 AZR 499/11].
Um die ehrenamtlichen Tätigkeiten ein wenig zu unterstützen, bestehen seitens des Staats verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise in Form einiger gesetzlichen Länderregelungen wonach für verschiedene Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeiten, die Tätigen für eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche von ihrer eigentlichen Arbeit freizustellen sind.
Auch besteht seitens des Staats eine steuerliche Förderung für ehrenamtlich Tätige.
Diese treten in jenen Fällen in Kraft, in denen die ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung erhalten:
innerhalb bestimmter Grenzen sind diese gemäß § 3 Nr. 26 EstG steuerfrei.
Auch ist es per Ländergesetze gegebenenfalls möglich, einen Verdienstausfall für die Zeit der ehrenamtlichen Tätigkeit zu erhalten.
Dies ist insbesondere im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit der Fall.
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19.10.2015 - Was der Landrat dazuverdient - Reine Privatsache.rtf ?
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Stand: 19.10.2015 19:00 Uhr - Lesezeit: ca.3 Min.
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Zwischen 90.000 und 110.000 Euro im Jahr ...
-----> bekommen Landräte in Norddeutschland.
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Viele von ihnen verdienen sich noch etwas dazu - durch Nebentätigkeiten oder sogenannte öffentliche Ehrenämter.
Bei Bürgermeistern und anderen Amtsträgern ist es genauso.
Wie viel sie aus anderen Quellen als dem reinen Gehalt beziehen, geben zahlreiche Amtsträger ungern preis.
Das Politikmagazin Panorama 3 hat Landräte, Bürgermeister von Städten über 60.000 Einwohner und Bezirksamtsleiter nach ihren Nebeneinkünften gefragt.
51 der Befragten sind aus Niedersachsen, mehr als die Hälfte von ihnen machte keine oder nur unvollständige Angaben zu Nebeneinkünften und Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter.
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-----> Öffentliches Ehrenamt bei der Sparkasse
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In Niedersachsen dürfen Wahlbeamte je nach Besoldungsstufe zwischen 5.400 und 6.200 Euro an Nebenverdiensten pro Jahr behalten.
Alle darüber hinausgehenden Einnahmen müssen sie an ihren Arbeitgeber, also den Landkreis, die Stadt oder die Kommune abführen.
Es gibt jedoch Ausnahmen.
So fallen Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern nicht unter diese Grenze.
Und als öffentliches Ehrenamt gilt auch eine Nebentätigkeit bei einer regionalen Sparkasse.
Das ist in den Sparkassengesetzen der Länder so definiert.
Eine überholte, nicht nachvollziehbare Regelung, kritisiert Bernhard Zentgraf vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen.
Für die niedersächsischen Amtsträger liegt hier die Haupteinnahmequelle bei Nebentätigkeiten:
Fast alle, die Panorama 3 befragt hat, gehören dem Verwaltungsrat einer Sparkasse an, zum Teil sitzen sie ihm vor.
Bis zu 15.000 Euro zahlen die Banken hierfür pro Jahr.
Behalten dürfen Kommunalpolitiker auch Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die laut Definition nicht "zum Hauptamt" gehören beziehungsweise "nicht innerhalb des öffentlichen Dienstes" ausgeübt werden.
Bei welchen Tätigkeiten Einnahmen an den Arbeitgeber abgeführt werden müssen und bei welchen nicht, wird im Einzelfall vor Ort definiert.
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-----> Mädge und Markurth führen Liste an
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In Niedersachsen verdient Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) mit 28.170 Euro pro Jahr am meisten nebenbei - von denen, die Panorama 3 die Höher ihrer Einkünfte mitgeteilt haben.
Sitzungsgelder sind hier noch nicht einberechnet.
Auf 27.446 Euro kommt der Braunschweiger Oberbürgermeister Ulrich Markurth (SPD).
Mit 22.240 Euro belegt Heiko Blume (CDU), Landrat in Uelzen, den dritten Platz. Blume ist unter anderem Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg, Markurth leitet den Verwaltungsrat der Braunschweiger Landessparkasse und Mädge ist stellvertretender Chef des Verwaltungsrats der Sparkasse Lüneburg.
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-----> Nebeneinkünfte Teil der "Privatsphäre"
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"Das wichtigste Mittel, um Korruption zu bekämpfen, um Interessenkollision zu vermeiden, ist Transparenz", sagt Helmut Brocke von Transparency International.
"Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Nebentätigkeiten man ausübt und wie viele Einnahmen daraus generiert werden."
Nebenverdienste, argumentieren dagegen manche Amtsträger, gingen die Öffentlichkeit nichts an.
Das sei seine "Privatsphäre", sagte beispielsweise Jörg Bensberg (parteilos), Landrat des Landkreises Ammerland.
Der Leeraner Landrat Bernhard Bramlage (SPD) berief sich gegenüber Panorama 3 auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Nicht äußern wollten sich zum Beispiel auch die Landräte Klaus Wiswe (CDU, Landkreis Celle), Harm-Uwe Weber (SPD, Landkreis Aurich), Kai-Uwe Bielefeld (parteilos, Landkreis Cuxhaven) und Herrmann Luttmann (CDU, Landkreis Rotenburg) sowie Hannovers Regionspräsident Hauke Jagau (SPD).
Die Einkünfte seien privat, würden versteuert und somit sei alles in Ordnung, so die Aussage mehrerer befragter Kommunalpolitiker.
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Dieses Thema im Programm:
Panorama 3 | 20.10.2015 | 21:15 Uhr
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Quelle:
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Was-der-Landrat-dazuverdient-Reine-Privatsache,nebenverdienst106.html
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-----> Kommentare con LeserInnen dieses Artikels:
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Wolf schrieb am 20.10.2015 12:51 Uhr:
@wechselwähler
Sicher verdienen die auch Geld, wie alle Angestellten.
Nur dürfen die im Gegensatz zu den Politikern keine bezahlten Nebenjobs annehmen, weil sie nämlich ihre Arbeitskraft ihrem Unternehmen widmen sollen.
Freiwillig unbezahlt geht immer .....
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Klaus schrieb am 20.10.2015 13:17 Uhr:
Ich arbeite selbst im Öffentlichen Dienst und konzentriere mich auf meine Arbeit und nutzt meine Freizeit lieber dazu, mich gut zu erholen und mich für den Beruf mich weiterzubilden.
Auch um am Arbeitsplatz die beste Arbeitsleistung für mein Gehalt aus Steuergeldern zu schaffen.
Ich nehme auch keine Nebenjobs an, was im EDV Bereich leicht wäre.
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oko schrieb am 20.10.2015 15:50 Uhr:
Bevor hier wieder mit Steinen auf Politiker geworfen wird, dann fragen sie mal nach ob die betroffenen eine 40 Stunden Woche haben und an den Wochenenden frei.
Das ist nämlich nicht der Fall, diese Menschen haben sich jeden Cent verdient.
Alleine schon, wenn ich sehe wie man sich hier erlaubt zu urteilen ohne das volle Arbeitspensum eines Wahlbeamten zu kennen.
Die Bereitschaft sich solchen Unverschämtheiten auszusetzen kann man nicht hoch genug anrechnen.
Lassen sie sich wählen, dann wissen sie dass der tag nicht lang genug sein kann um allen Ansprüchen gerecht zu werden.
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nur mal so schrieb am 21.10.2015 10:43 Uhr:
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in vielen Bereichen unabdingbar geworden.
Dennoch sind sie nicht als ein Arbeitsverhältnis anzusehen; dementsprechend besitzt ein ehrenamtlich Tätiger auch keinerlei Ansprüche auf Kündigungsschutz oder Ähnliches [BArbG, 29.08.2012, 10 AZR 499/11].
Um die ehrenamtlichen Tätigkeiten ein wenig zu unterstützen, bestehen seitens des Staats verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise in Form einiger gesetzlichen Länderregelungen wonach für verschiedene Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeiten, die Tätigen für eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche von ihrer eigentlichen Arbeit freizustellen sind.
Auch besteht seitens des Staats eine steuerliche Förderung für ehrenamtlich Tätige.
Diese treten in jenen Fällen in Kraft, in denen die ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung erhalten:
innerhalb bestimmter Grenzen sind diese gemäß § 3 Nr. 26 EstG steuerfrei.
Auch ist es per Ländergesetze gegebenenfalls möglich, einen Verdienstausfall für die Zeit der ehrenamtlichen Tätigkeit zu erhalten.
Dies ist insbesondere im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit der Fall.
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