Post by Admin on Feb 23, 2017 22:33:00 GMT
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Kann man Schufa-Einträge löschen ?
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Einträge bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz "Schufa" – können gelöscht werden.
Allerdings nur, wenn der Einwand berechtigt ist.
Schließlich können falsche Einträge Ihre Kreditwürdigkeit herabsetzen.
Mit der Löschung eines berechtigten Schufa-Eintrags können Sie sich aber sogar schaden.
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---> Schufa muss nach Fristen Einträge selbsttätig löschen
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Grundsätzlich muss die Schufa nach einer bestimmten Frist selbstständig negative Einträge löschen, teilt die Verbraucherzentrale Bremen mit.
Haben Sie etwa einen Kredit in Anspruch genommen, wird der Eintrag drei Jahre nach der Tilgung aus der Datenbank entfernt.
Forderungen unter 2.000 Euro können vorzeitig gelöscht werden.
(Quelle: Ralph Peters/imago)
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Kreditanfragen oder Anfragen zur Eröffnung eines Girokontos verschwinden nach einem Jahr, werden aber bereits nach zehn Tagen nicht mehr in Auskünften an Vertragspartner weitergegeben.
Daten aus Schuldnerverzeichnissen bei Amtsgerichten, wie eidesstattliche Versicherungen, werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht.
Dies kann auch vorzeitig geschehen, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht bzw. das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird, berichtet die Schutzgemeinschaft auf ihrer Internetpräsenz.
In bestimmten Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine frühere Löschung zu beantragen.
Das gilt vor allem, wenn etwaige negative Einträge falsch sind.
Um dies zu überprüfen, haben Sie einmal jährlich die Möglichkeit, kostenlos eine Selbstauskunft anzufordern.
Das geht sowohl online als auch telefonisch oder auf dem Postweg.
Jede weitere Selbstauskunft ist mit Kosten verbunden.
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-----> Via Selbstauskunft falsche Einträge erkennen
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Wenn die Schufa bestimmte Einträge löschen soll, müssen dafür verschiedene Voraussetzungen vorliegen.
Ein klarer Fall ist ein falscher Eintrag:
Es passiert nicht selten, dass Negativvermerke falsch zugeordnet werden – beispielsweise wenn Menschen desselben Namens unter derselben Anschrift gelistet sind.
Häufig sind Daten auch veraltet oder die Schufa hat Einträge nicht gelöscht, obwohl die Frist abgelaufen ist.
Wenn Sie Widerruf gegen die entsprechenden Schufa-Einträge einlegen wollen, können Sie sich an Musterbriefen orientieren.
Diese erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.
Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch ist, muss die Schufa dies prüfen und darf die bislang gespeicherten Daten in der Zwischenzeit nicht weitergeben.
Ist jedoch ein Unternehmen oder eine Bank für einen Falscheintrag verantwortlich, müssen Sie sich zunächst an dieses Unternehmen wenden und den Sachverhalt klären.
Wichtig ist, dass Sie Nachweise erbringen, die den Irrtum belegen.
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-----> Schufa-Einträge löschen bei kleinen Beträgen
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Auch berechtigte Schufa-Einträge können Sie unter bestimmten Voraussetzungen löschen lassen.
Zum Beispiel, wenn es um offene Forderungen von weniger als 2.000 Euro geht.
Sobald Sie diesen Betrag getilgt haben, können Sie innerhalb einer kurzen Frist die Löschung des Schufa-Eintrags fordern.
Im Falle von eidesstattlichen Versicherungen können Sie ebenfalls eine vorzeitige Löschung fordern.
Sie benötigen hierfür eine Bestätigung des Gläubigers, dass Sie die Forderungen beglichen haben.
Diese legen Sie dem zuständigen Amtsgericht vor, das die Änderung an die Schufa weitergibt.
So können Sie die dreijährige Frist umgehen.
Um die Löschung zu beschleunigen, lassen Sie sich einen Löschungsbescheid vom Amtsgericht bzw. vom zentralen Vollstreckungsgericht ausstellen.
Diesen senden Sie als Kopie per Post an die Schufa.
Finger weg von Werbeversprechen im Internet !
Abzuraten ist von dubiosen Online-Angeboten, bei denen man Ihnen eine Löschung von eigentlich gerechtfertigten Schufa-Einträgen verspricht.
Laut Medienberichten gab es vermehrt Fälle, bei denen das Löschen zwar erfolgte, aber für Kreditgeber und Banken ersichtlich war, auf welchem Wege dies geschah.
Ihrer Kreditwürdigkeit schaden Sie auf diese Weise nur noch mehr.
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Quelle:
www.t-online.de/ratgeber/finanzen/kredit/id_46111058/schufa-eintrag-loeschen.html
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Kann man Schufa-Einträge löschen ?
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Einträge bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz "Schufa" – können gelöscht werden.
Allerdings nur, wenn der Einwand berechtigt ist.
Schließlich können falsche Einträge Ihre Kreditwürdigkeit herabsetzen.
Mit der Löschung eines berechtigten Schufa-Eintrags können Sie sich aber sogar schaden.
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---> Schufa muss nach Fristen Einträge selbsttätig löschen
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Grundsätzlich muss die Schufa nach einer bestimmten Frist selbstständig negative Einträge löschen, teilt die Verbraucherzentrale Bremen mit.
Haben Sie etwa einen Kredit in Anspruch genommen, wird der Eintrag drei Jahre nach der Tilgung aus der Datenbank entfernt.
Forderungen unter 2.000 Euro können vorzeitig gelöscht werden.
(Quelle: Ralph Peters/imago)
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Kreditanfragen oder Anfragen zur Eröffnung eines Girokontos verschwinden nach einem Jahr, werden aber bereits nach zehn Tagen nicht mehr in Auskünften an Vertragspartner weitergegeben.
Daten aus Schuldnerverzeichnissen bei Amtsgerichten, wie eidesstattliche Versicherungen, werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht.
Dies kann auch vorzeitig geschehen, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht bzw. das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird, berichtet die Schutzgemeinschaft auf ihrer Internetpräsenz.
In bestimmten Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine frühere Löschung zu beantragen.
Das gilt vor allem, wenn etwaige negative Einträge falsch sind.
Um dies zu überprüfen, haben Sie einmal jährlich die Möglichkeit, kostenlos eine Selbstauskunft anzufordern.
Das geht sowohl online als auch telefonisch oder auf dem Postweg.
Jede weitere Selbstauskunft ist mit Kosten verbunden.
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-----> Via Selbstauskunft falsche Einträge erkennen
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Wenn die Schufa bestimmte Einträge löschen soll, müssen dafür verschiedene Voraussetzungen vorliegen.
Ein klarer Fall ist ein falscher Eintrag:
Es passiert nicht selten, dass Negativvermerke falsch zugeordnet werden – beispielsweise wenn Menschen desselben Namens unter derselben Anschrift gelistet sind.
Häufig sind Daten auch veraltet oder die Schufa hat Einträge nicht gelöscht, obwohl die Frist abgelaufen ist.
Wenn Sie Widerruf gegen die entsprechenden Schufa-Einträge einlegen wollen, können Sie sich an Musterbriefen orientieren.
Diese erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.
Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch ist, muss die Schufa dies prüfen und darf die bislang gespeicherten Daten in der Zwischenzeit nicht weitergeben.
Ist jedoch ein Unternehmen oder eine Bank für einen Falscheintrag verantwortlich, müssen Sie sich zunächst an dieses Unternehmen wenden und den Sachverhalt klären.
Wichtig ist, dass Sie Nachweise erbringen, die den Irrtum belegen.
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-----> Schufa-Einträge löschen bei kleinen Beträgen
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Auch berechtigte Schufa-Einträge können Sie unter bestimmten Voraussetzungen löschen lassen.
Zum Beispiel, wenn es um offene Forderungen von weniger als 2.000 Euro geht.
Sobald Sie diesen Betrag getilgt haben, können Sie innerhalb einer kurzen Frist die Löschung des Schufa-Eintrags fordern.
Im Falle von eidesstattlichen Versicherungen können Sie ebenfalls eine vorzeitige Löschung fordern.
Sie benötigen hierfür eine Bestätigung des Gläubigers, dass Sie die Forderungen beglichen haben.
Diese legen Sie dem zuständigen Amtsgericht vor, das die Änderung an die Schufa weitergibt.
So können Sie die dreijährige Frist umgehen.
Um die Löschung zu beschleunigen, lassen Sie sich einen Löschungsbescheid vom Amtsgericht bzw. vom zentralen Vollstreckungsgericht ausstellen.
Diesen senden Sie als Kopie per Post an die Schufa.
Finger weg von Werbeversprechen im Internet !
Abzuraten ist von dubiosen Online-Angeboten, bei denen man Ihnen eine Löschung von eigentlich gerechtfertigten Schufa-Einträgen verspricht.
Laut Medienberichten gab es vermehrt Fälle, bei denen das Löschen zwar erfolgte, aber für Kreditgeber und Banken ersichtlich war, auf welchem Wege dies geschah.
Ihrer Kreditwürdigkeit schaden Sie auf diese Weise nur noch mehr.
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Quelle:
www.t-online.de/ratgeber/finanzen/kredit/id_46111058/schufa-eintrag-loeschen.html
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