Post by Admin on Oct 25, 2017 17:58:19 GMT
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Gericht:
----> Abgeschobener Afghane muss nach Deutschland zurückgeholt werden
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Aktualisiert am 25. Oktober 2017, 17:54 Uhr
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss einen nach Afghanistan abgeschobenen Flüchtling zurückholen: Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.
Unterdessen kritisiert die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt die deutsche Abschiebepraxis.
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Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden.
Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Zuvor hatte unter anderem das "Schwäbische Tagblatt" über den Fall berichtet.
Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt.
Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig.
Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben.
Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher.
Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.
Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus.
"Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher.
Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.
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-----> Auch Deutschland schiebt nach Afghanistan ab
Erst am Dienstag hatte Deutschland eine weitere Gruppe von Afghanen in ihre Heimat abgeschoben.
Mit einem aus Leipzig-Halle kommenden Flugzeug trafen am Mittwochmorgen 14 abgelehnte Asylbewerber in Kabul ein, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte.
Mit insgesamt sieben Sammelabschiebungen seit Dezember 2016 ließ Deutschland damit bislang 128 Männer nach Afghanistan zurückfliegen.
Beim aktuellen Flug wurden die Männer laut Innenressort aus Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz heimgeschickt.
Elf von ihnen waren demnach Straftäter.
Sie hätten unter anderem Totschlag begangen, sexuellen Missbrauch von Kindern, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und Betrug.
Drei weiteren Abgeschobenen wird vorgeworfen, sie hätten "hartnäckig die Mitwirkung an ihrer Identitätsfeststellung verweigert".
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----> Göring-Eckardt nennt Sammelabschiebung "unverantwortlich"
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt kritisierte die Sammelabschiebung von 14 Afghanen in ihr Heimatland unterdessen als "unverantwortlich und unverhältnismäßig".
Bei den Abgeschobenen handle es sich nicht nur um schwere Straftäter, sagte Göring-Eckardt am Mittwoch.
Vielmehr befinde sich darunter auch ein junger Mann, der seit vielen Jahren in Deutschland lebe und mit einer Deutschen verlobt sei.
Er werde nun "wegen geringer Geldstrafen" abgeschoben.
Dies sei "ein verheerendes Signal an tausende, die sich hier integrieren wollen".
Zudem werde Afghanistan zunehmend unsicherer, kritisierte die Grünen-Politikerin mit Bezug auf jüngste Anschläge mit zahlreichen Toten.
"Der US-Außenminister kann sich mit dem afghanischen Präsidenten nur auf dem schwer gesicherten US-Luftwaffenstützpunkt treffen, aber Deutschland schiebt weiter ab", so Göring-Eckardt.
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Quelle:
dpa
Quelle der Quelle:
home.1und1.de/magazine/politik/fluechtlingskrise-in-europa/gericht-abgeschobener-afghane-deutschland-zurueckgeholt-32597692
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Gericht:
----> Abgeschobener Afghane muss nach Deutschland zurückgeholt werden
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Aktualisiert am 25. Oktober 2017, 17:54 Uhr
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss einen nach Afghanistan abgeschobenen Flüchtling zurückholen: Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.
Unterdessen kritisiert die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt die deutsche Abschiebepraxis.
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Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden.
Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Zuvor hatte unter anderem das "Schwäbische Tagblatt" über den Fall berichtet.
Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt.
Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig.
Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben.
Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher.
Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.
Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus.
"Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher.
Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.
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-----> Auch Deutschland schiebt nach Afghanistan ab
Erst am Dienstag hatte Deutschland eine weitere Gruppe von Afghanen in ihre Heimat abgeschoben.
Mit einem aus Leipzig-Halle kommenden Flugzeug trafen am Mittwochmorgen 14 abgelehnte Asylbewerber in Kabul ein, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte.
Mit insgesamt sieben Sammelabschiebungen seit Dezember 2016 ließ Deutschland damit bislang 128 Männer nach Afghanistan zurückfliegen.
Beim aktuellen Flug wurden die Männer laut Innenressort aus Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz heimgeschickt.
Elf von ihnen waren demnach Straftäter.
Sie hätten unter anderem Totschlag begangen, sexuellen Missbrauch von Kindern, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und Betrug.
Drei weiteren Abgeschobenen wird vorgeworfen, sie hätten "hartnäckig die Mitwirkung an ihrer Identitätsfeststellung verweigert".
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----> Göring-Eckardt nennt Sammelabschiebung "unverantwortlich"
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt kritisierte die Sammelabschiebung von 14 Afghanen in ihr Heimatland unterdessen als "unverantwortlich und unverhältnismäßig".
Bei den Abgeschobenen handle es sich nicht nur um schwere Straftäter, sagte Göring-Eckardt am Mittwoch.
Vielmehr befinde sich darunter auch ein junger Mann, der seit vielen Jahren in Deutschland lebe und mit einer Deutschen verlobt sei.
Er werde nun "wegen geringer Geldstrafen" abgeschoben.
Dies sei "ein verheerendes Signal an tausende, die sich hier integrieren wollen".
Zudem werde Afghanistan zunehmend unsicherer, kritisierte die Grünen-Politikerin mit Bezug auf jüngste Anschläge mit zahlreichen Toten.
"Der US-Außenminister kann sich mit dem afghanischen Präsidenten nur auf dem schwer gesicherten US-Luftwaffenstützpunkt treffen, aber Deutschland schiebt weiter ab", so Göring-Eckardt.
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Quelle:
dpa
Quelle der Quelle:
home.1und1.de/magazine/politik/fluechtlingskrise-in-europa/gericht-abgeschobener-afghane-deutschland-zurueckgeholt-32597692
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