Post by Admin on Feb 24, 2017 12:24:44 GMT
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Hinweise zu Hinzuverdiensten von Pensionären und Rentnern beim Staat
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hier speziell von der
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation - Deutsche Bundespost
***
Anmerkung zuvor:
Das folgende Hinweisschreiben bekamen Pensionäre der ehemaligen Staatsunternehmen zugeschickt, die sehr oft auch aus gesundheitlichen Gründen in eine frühe Pension gehen mußten oder die Altersteilzeit gezwungenerenermaßen annehmen mußten, wegen der drastischen Personalabbauprogramme der ehemaligen staatlich organisierten Bereiche bei der Gelben Post, der Telekom, der Postbank und der Deutschen Bahn.
Die Hinweise und Regelungen hier gelten speziell für die betroffene Zielgruppe, die hier genannt sind, die sich eben auch gerade wegen des Personalabbaus und der damit verbundenen oft auch Zwangsverpensionierungen oder Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen "in Notsituationen" befinden, da sie mit sehr viel weniger Geld auskommen müssen.
Ähnliche Regelungen und Maßnahmen gibt es aber auch für "Rentner", die aus gesundheitlichen Gründen in eine "Erwerbsminderungsrente" gehen mußten und für Leute, die ALG 1 und ALG 2 beziehen.
Alle diese Leute sind in "Notsituationen" gelandet und bekommen dennoch "zusätzlich" Hinzuverdienst-Begrenzungen auferlegt, obwohl gerade diese Zielgruppen - es teilweise nötig hätten, sich mehr Geld "unbegrenzt" dazu verdienen zu dürfen.
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Hier sind aber jetzt mal die entsprechenden Hinweise, die an die Zielgruppen so versendet wurden:
***
----> Wichtige Hinweise
***
Sehr geehrte Versorgungsempfängerin,
sehr geehrter Versorgungsempfänger,
wir möchten Sie Liber nachfolgende Sachverhalte informieren:
1. Hinweis in eigener Sache
Um die Bearbeitung der von lhnen übersandten Anfragen und Zuschriften zu vereinfachen und zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Unterlagen weder zu heften noch zu klammern.
2. Hinweis auf die Anzeigepflicht
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 62 Beamtenversorgungsgesetz sind Sie als Empfänger einer beamtenrechtlichen Versorgung verpflichtet, dem für Sie zuständigen Fachbereich Versorgung oder/und Familienkasse unverzüglich alle Umstände anzuzeigen, die Einfluss auf die Höhe ihrer Versorgungsbezüge haben können.
Folgende anzeigepflichtigen Umstände teilen Sie bitte dem Fachbereich Versorgung und Familienkasse unter folgender Anschrift mit:
Bundesanstalt fiir Post- und Telekommunikation, Deutsche Bundespost, Postfach 4122, 49031 Osnabriick.
+ Beginn, Anderung und Ende des Bezugs eines Einkommens oder einer Versorgung aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, auch über das Erreichen der Regelatersgrenze hinaus.
+ Beginn, Änderung und Ende des Bezugs eines in- und ausländischen Einkommens aus einer Beschäftigung außerhaIb des öffentlichen Dienstes (Erwerbseinkommen als Arbeitnehmer, Selbständiger usw. oder Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld usw.) bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 Bundesbeamtengesetz.
Die Einkommensanrechnung endet damit nicht mehr mit dem 65. Lebensjahr, sondern sie verlängert sich seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise vom 65. bis zum 67. Lebensjahr.
+ Erstbewilligung, Änderung, Wegfall, Wiederbewilligung sowie Abfindung einer deutschen oder ausländischen Rente, Zusatzrente, Unfallrente, berufsständischen Versorgung oder einer Leistung aus einer befreienden Lebensversicherung.
+ Änderung des Familienstandes wie z.B. Heirat, Tod des Ehegatten, Scheidung, Beginn oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
+ Aufnahme, Änderung oder Beendigung von Unterhaltszahlungen an Ihren geschiedenen Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner.
+ Aufnahme, Änderung oder Beendigung einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst seitens Ihres Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners bzw. dessen Bezug von Versorgungsleistungen aus dem öffentlichen Dienst.
+ Auszug des Kindes aus dem gemeinsamen Haushalt oder Wegfall der Kindergeldzahlung, sofern Sie als ledige oder geschiedene Versorgungsempfängerin als lediger oder geschiedener Versorgungsempfänger den Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten.
+ Für nicht verheiratete Empfänger von Unterschiedsbetrag: Anschrift Arbeitgeber und Familienstand des anderen Elternteils; ggf. Anschrift des Arbeitgebers des Ehegatten des anderen Elternteils
***
+ Für Empfänger von Kindergeld und/oder kinderbezogenem Anteil im Familienzuschlag (Unterschiedsbetrag): Änderung der Anzahl der in lhrem Haushalt lebenden Kinder sowie Änderung in den bisher dargelegten Verhältnissen der Kinder (Bitte Nachweise beifügen).
persönliche Anmerkung:
Welchen Nachweis ?
Sollen die Kinder eingetütet und hingeshickt werden ?
:-)
***
Bitte geben Sie bei allen Anfragen und Zuschriften lhre Personalnummer (10- stellig) an, welche Sie u. a. Ihrer Bezügemitteilung entnehmen können.
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3. Monats-/Jahresfreibeträge
Die ggf. bei lhrer Bezügezahlung berücksichtigten Monats- / Jahressteuerfreibeträge entnehmen Sie bitte lhrer Bezügemitteilung.
Diese müssen grundsätzlich beim Finanzamt jedes Jahr neu beantragt werden.
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden jedoch ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises weiterhin berücksichtigt.
Pauschbeträge für Hinterbliebene müssen ebenfalls nicht neu beantragt werden.
In Fällen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten/den Lebenspartner oder die Eltern übertragen wird, ist für das neue Kalenderjahr allerdings ein erneuter Antrag zu stellen.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig bei lhrem zuständigen Finanzamt lhre Freibeträge.
Bei Fragen zu den angesprochenen Themen stehen wir lhnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfülgung.
Mit freeuendliechen Grüßen
lhre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
-----> Versorgung und Familienkasse
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persönliche Anmerkung:
Mal ehrlich welcher normale denkende Bürger kann solche komplizierten Regelungen denn noch wirklich verstehen, geschweige denn sie zur Anwendung in der Praxis auch richtig anwenden ?
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Hinweise zu Hinzuverdiensten von Pensionären und Rentnern beim Staat
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hier speziell von der
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation - Deutsche Bundespost
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Anmerkung zuvor:
Das folgende Hinweisschreiben bekamen Pensionäre der ehemaligen Staatsunternehmen zugeschickt, die sehr oft auch aus gesundheitlichen Gründen in eine frühe Pension gehen mußten oder die Altersteilzeit gezwungenerenermaßen annehmen mußten, wegen der drastischen Personalabbauprogramme der ehemaligen staatlich organisierten Bereiche bei der Gelben Post, der Telekom, der Postbank und der Deutschen Bahn.
Die Hinweise und Regelungen hier gelten speziell für die betroffene Zielgruppe, die hier genannt sind, die sich eben auch gerade wegen des Personalabbaus und der damit verbundenen oft auch Zwangsverpensionierungen oder Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen "in Notsituationen" befinden, da sie mit sehr viel weniger Geld auskommen müssen.
Ähnliche Regelungen und Maßnahmen gibt es aber auch für "Rentner", die aus gesundheitlichen Gründen in eine "Erwerbsminderungsrente" gehen mußten und für Leute, die ALG 1 und ALG 2 beziehen.
Alle diese Leute sind in "Notsituationen" gelandet und bekommen dennoch "zusätzlich" Hinzuverdienst-Begrenzungen auferlegt, obwohl gerade diese Zielgruppen - es teilweise nötig hätten, sich mehr Geld "unbegrenzt" dazu verdienen zu dürfen.
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Hier sind aber jetzt mal die entsprechenden Hinweise, die an die Zielgruppen so versendet wurden:
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----> Wichtige Hinweise
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Sehr geehrte Versorgungsempfängerin,
sehr geehrter Versorgungsempfänger,
wir möchten Sie Liber nachfolgende Sachverhalte informieren:
1. Hinweis in eigener Sache
Um die Bearbeitung der von lhnen übersandten Anfragen und Zuschriften zu vereinfachen und zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Unterlagen weder zu heften noch zu klammern.
2. Hinweis auf die Anzeigepflicht
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 62 Beamtenversorgungsgesetz sind Sie als Empfänger einer beamtenrechtlichen Versorgung verpflichtet, dem für Sie zuständigen Fachbereich Versorgung oder/und Familienkasse unverzüglich alle Umstände anzuzeigen, die Einfluss auf die Höhe ihrer Versorgungsbezüge haben können.
Folgende anzeigepflichtigen Umstände teilen Sie bitte dem Fachbereich Versorgung und Familienkasse unter folgender Anschrift mit:
Bundesanstalt fiir Post- und Telekommunikation, Deutsche Bundespost, Postfach 4122, 49031 Osnabriick.
+ Beginn, Anderung und Ende des Bezugs eines Einkommens oder einer Versorgung aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, auch über das Erreichen der Regelatersgrenze hinaus.
+ Beginn, Änderung und Ende des Bezugs eines in- und ausländischen Einkommens aus einer Beschäftigung außerhaIb des öffentlichen Dienstes (Erwerbseinkommen als Arbeitnehmer, Selbständiger usw. oder Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld usw.) bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 Bundesbeamtengesetz.
Die Einkommensanrechnung endet damit nicht mehr mit dem 65. Lebensjahr, sondern sie verlängert sich seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise vom 65. bis zum 67. Lebensjahr.
+ Erstbewilligung, Änderung, Wegfall, Wiederbewilligung sowie Abfindung einer deutschen oder ausländischen Rente, Zusatzrente, Unfallrente, berufsständischen Versorgung oder einer Leistung aus einer befreienden Lebensversicherung.
+ Änderung des Familienstandes wie z.B. Heirat, Tod des Ehegatten, Scheidung, Beginn oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
+ Aufnahme, Änderung oder Beendigung von Unterhaltszahlungen an Ihren geschiedenen Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner.
+ Aufnahme, Änderung oder Beendigung einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst seitens Ihres Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners bzw. dessen Bezug von Versorgungsleistungen aus dem öffentlichen Dienst.
+ Auszug des Kindes aus dem gemeinsamen Haushalt oder Wegfall der Kindergeldzahlung, sofern Sie als ledige oder geschiedene Versorgungsempfängerin als lediger oder geschiedener Versorgungsempfänger den Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten.
+ Für nicht verheiratete Empfänger von Unterschiedsbetrag: Anschrift Arbeitgeber und Familienstand des anderen Elternteils; ggf. Anschrift des Arbeitgebers des Ehegatten des anderen Elternteils
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+ Für Empfänger von Kindergeld und/oder kinderbezogenem Anteil im Familienzuschlag (Unterschiedsbetrag): Änderung der Anzahl der in lhrem Haushalt lebenden Kinder sowie Änderung in den bisher dargelegten Verhältnissen der Kinder (Bitte Nachweise beifügen).
persönliche Anmerkung:
Welchen Nachweis ?
Sollen die Kinder eingetütet und hingeshickt werden ?
:-)
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Bitte geben Sie bei allen Anfragen und Zuschriften lhre Personalnummer (10- stellig) an, welche Sie u. a. Ihrer Bezügemitteilung entnehmen können.
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3. Monats-/Jahresfreibeträge
Die ggf. bei lhrer Bezügezahlung berücksichtigten Monats- / Jahressteuerfreibeträge entnehmen Sie bitte lhrer Bezügemitteilung.
Diese müssen grundsätzlich beim Finanzamt jedes Jahr neu beantragt werden.
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden jedoch ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises weiterhin berücksichtigt.
Pauschbeträge für Hinterbliebene müssen ebenfalls nicht neu beantragt werden.
In Fällen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten/den Lebenspartner oder die Eltern übertragen wird, ist für das neue Kalenderjahr allerdings ein erneuter Antrag zu stellen.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig bei lhrem zuständigen Finanzamt lhre Freibeträge.
Bei Fragen zu den angesprochenen Themen stehen wir lhnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfülgung.
Mit freeuendliechen Grüßen
lhre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
-----> Versorgung und Familienkasse
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persönliche Anmerkung:
Mal ehrlich welcher normale denkende Bürger kann solche komplizierten Regelungen denn noch wirklich verstehen, geschweige denn sie zur Anwendung in der Praxis auch richtig anwenden ?
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